Kurzzeitpflege

Ein zeitlich befristeter Aufenthalt, der alle Qualitäts- und Leistungsmerkmale der stationären Pflege umfasst. Gründe für eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege liegen z.B. vor, wenn die sonst pflegende Person verhindert ist und dies einen kurzfristigen stationären Pflegeaufenthalt erforderlich macht.

Auch in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden Sie von Ihrer Pflegekasse finanziell unterstützt, sofern bei Ihnen ein Pflegegrad vorliegt.

Die Kurzzeitpflege ist in der postakuten Versorgung von wachsender Bedeutung. Wenn aufgrund längerer Genesungszeit oder bedingt durch erforderliche Anpassungen häuslicher Hilfen eine direkte Entlassung nach Hause nicht möglich ist, soll die Kurzzeitpflege durch zeitlich befristete stationäre Versorgung zur Stabilisierung der häuslichen Wohnsituation beitragen.