Bewohnerbeirat
Uns als Pflegeeinrichtung ist es ein besonderes Anliegen, dass unsere BewohnerInnen durch einen Bewohnerbeirat bei der Gestaltung des Heimlebens mitwirken können und über eine Interessentenvertretung verfügen. Wo die BewohnerInnen alleine nicht mehr mitwirken können, ist es uns wichtig, dass ein Heimfürsprecher diese verantwortungsvolle Aufgabe übernimmt.
Angesichts der besonderen Umstände eines Lebens im Heim ist es uns besonders wichtig, dass die Tätigkeiten dem Bewohnerbeirat vom Bemühen um gegenseitiges Vertrauen und Verständnis zwischen den BewohnerInnen, Leitung und Träger bestimmt wird.
Wir sind der festen Überzeugung, dass eine rege Mitarbeit in den Gremien der Heimmitwirkung entscheidend dazu beiträgt, dass die BewohnerInnen sich beachtet fühlen und gehört werden.
Welche allgemeinen Aufgaben sind dem Bewohnerbeirat zugewiesen?
Das Mitwirkungsrecht des Bewohnerbeirats erstreckt sich auf folgende allgemeine Aufgaben. (§29 Heimmitwirkungsverordnung)
- Er kann Maßnahmen des Heimbetriebs, die den BewohnerInnen dienen, bei der Heimleitung oder beim Heimträger beantragen. Der Bewohnerbeirat hat also das Recht, Anträge zu stellen, um Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen für die BewohnerInnen zu erreichen.
- Er muss Anregungen oder Beschwerden von BewohnerInnen entgegennehmen und mit der Heimleitung oder dem Heimträger über deren Erledigung verhandeln. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner, kann sich mit Anregungen oder Beschwerden an den Bewohnerbeirat wenden. Dieser muss dann durch Verhandlungen mit der Heimleitung auf eine Lösung hinwirken.
- Er hat das Einleben der neuen BewohnerInnen und Bewohner in das Heim zu fördern. Dies geschieht zum Beispiel durch Besuche, Gespräche, Einbindung in Veranstaltungen, Anregungen an die Heimleitung für Maßnahmen zur Erleichterung der Eingewöhnung im Heim.
- Er ist bei Entscheidungen des Heimträgers und der Heimleitung in den Angelegenheiten zu beteiligen, die in §30 Heimmitwirkungsverordnung im Einzelnen aufgezählt sind (siehe nachstehend).
Damit der Bewohnerbeirat diese Aufgabe wirksam wahrnehmen kann, muss er mit den BewohnerInnen und Bewohnern ständig Verbindung halten und ihnen Gelegenheit zur Äußerung geben. Dies kann zum Beispiel in einer regelmäßig abzuhaltenden Sprechstunde erfolgen.